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Paul Thieke
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DROHNENSERVICE THIEKE
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DROHNENSERVICE THIEKE
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Drohnenservice Thieke und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Drohnenservice Thieke hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für alle Verträge zwischen Drohnenservice Thieke und dem Auftraggeber.
§ 1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen Drohnenservice Thieke und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Drohnenservice Thieke zustande. Angebote sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Drohnenservice Thieke und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Drohnenservice Thieke verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich brutto und gem. §19UstG ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Drohnenservice Thieke. Drohnenservice Thieke ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Drohnenservice Thieke sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Drohnenservice Thieke in Rechnung gestellt.
Bedarf der Auftrag einer Ausnahmegenehmigung durch eine Behörde oder anderer höheren Instanz, so sind die Kosten hierfür zu 100% + 50€ Bearbeitungsgebühr an Drohnenservice Thieke durch den Auftraggeber zu übernehmen.
§ 3 Zahlung
Drohnenservice Thieke ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Drohnenservice Thieke berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
100% der Kosten von für Genehmigungen zum Flug in geografischen Gebieten des § 21h Luftverkehrs-Ordnung, sowie für alle weiteren benötigten Ausnahmegenehmigungen + 50€ Bearbeitungsgebühr.
Die Gesamt- bzw. Restsumme ist vor Bereitstellung der Aufnahmen zu leisten. Drohnenservice Thieke behält sich ein Einbehalten der Aufnahmen bis zum Zeitpunkt der Zahlung vor.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Drohnenservice Thieke zu leisten:
a. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete und ggf. anfallende Gebühren für Genehmigungen sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
b. gestaffelt in Tagen vor Leistungsbeginn sind zu zahlen:
– bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
– bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 100%
– oder bei Nichtantritt 100%.
Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Drohnenservice Thieke ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Drohnenservice Thieke. Bereits voll oder anteilig bezahlte Rechnungen werden zurückgezahlt.
Im Fall eines Rücktritts aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Auftraggeber die Möglichkeit, einen Ausweichtermin zu buchen.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Drohnenservice Thieke zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 5 Kündigung
Wird die Veranstaltung aufgrund bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Drohnenservice Thieke als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Drohnenservice Thieke für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 6 Haftung
Die Haftung von Drohnenservice Thieke gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Drohnenservice Thieke herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Drohnenservice Thieke und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Drohnenservice Thieke grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
Bei einem Leistungsangebot von Drohnenservice Thieke mit erhöhtem Risiko kann Drohnenservice Thieke die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Drohnenservice Thieke verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Drohnenservice Thieke als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
Soweit Drohnenservice Thieke im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Drohnenservice Thieke von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Drohnenservice Thieke gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Drohnenservice Thieke übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Drohnenservice Thieke von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern Drohnenservice Thieke gegenüber erhoben werden.
Drohnenservice Thieke haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegt.
Im Schadensfalle an eingesetzter Technik oder an anderem Equipment, welches durch Drohnenservice Thieke eingebracht wurde, wird der Auftraggeber zur Haftung herangezogen. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht durch den Auftraggeber direkt, sondern durch das Einwirken eins anwesenden Dritten (z.B. Gast) entstanden ist.
Drohnenservice Thieke gibt keine Schönwettergarantie. Das Risiko von Veränderungen und Einflüssen des Wetters auf die Möglichkeiten des Aufstiegs und Qualität der Aufnahmen trägt der Auftraggeber.
§ 7 Vermittlungsleistung
Drohnenservice Thieke haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Drohnenservice Thieke von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit Drohnenservice Thieke als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Drohnenservice Thieke hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Drohnenservice Thieke so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Drohnenservice Thieke vermittelt worden. Drohnenservice Thieke hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Drohnenservice Thieke gezahlt hätte.
Ist Drohnenservice Thieke im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
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§ 9 Medien
1. Drohnenservice Thieke behält sich vor, sämtliche Medien, welche während der Erbringung der Leistung durch Drohnenservice Thieke erstellt oder durch Dritte bereitgestellt werden sowie ggf. Logos des Leistungsnehmers frei für eigene und werbliche Zwecke zu verwenden. Gleichzeitig behält sich Drohnenservice Thieke das Recht vor, die erbrachten Leistungen in Bild und Ton festzuhalten. Wenn dies vom Leistungsnehmer nicht gewollt ist, muss dies bei Vertragsschluss im Vertrag oder Kostenvoranschlag festgehalten werden. Bei nachträglichen Einwänden liegt die Entscheidung voll bei Drohnenservice Thieke, ob die Medien auch bei Einspruch weiter für werbliche Zwecke verwendet oder auf Wunsch des Leistungsnehmers entfernt werden.
2.Bereitstellung der Aufnahmen: Die Aufnahmen werden
-digital als Downloadlink auf einer Cloud-Plattform bereitgestellt.
oder
- direkt an die EMail-Adresse des Auftraggebers versandt.
3.Die Veröffentlichung der Medien erfolgt in der Haftung der Auftragnehmer / des Veröffentlichenden. Drohnenservice Thieke übernimmt keine Haftung.
§ 10 Gewährleistung
Drohnenservice Thieke steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Drohnenservice Thieke ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Drohnenservice Thieke nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für Drohnenservice Thieke erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Drohnenservice Thieke begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Drohnenservice Thieke unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Drohnenservice Thieke nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Drohnenservice Thieke von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 11 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die Drohnenservice Thieke zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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